Willkommen bei der OHA Gesellschaft für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Willkommen bei der OHA Gesellschaft für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Wir begrüßen Sie auf der Homepage der OHA GmbH Essen, Ihrem kompetenten Partner in allen Angelegenheiten rund um das Thema Arbeitsschutz.
Die OHA GmbH greift auf einen mehr als 40-jährigen Erfahrungsschatz in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und allen Fragestellungen im Bereich Arbeitsschutz zurück.
Mit unserem breiten Dienstleistungsangebot, der Möglichkeit einer bundesweiten Betreuung und unseren qualifizierten Fachkräften schaffen wir Tag für Tag die beste Grundlage für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
Zu unseren Kunden zählen wir Unternehmen aus verschiedensten Branchen. Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Krankenhäuser, Industrieunternehmen, Banken und Behörden profitieren gleichermaßen von unserer umfassenden und zuverlässigen Betreuung.
Gerne unterstützen wir auch Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher und mit dem nötigen Knowhow zu erfüllen. Lernen Sie uns und unsere Dienstleistungen kennen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bezieht seit 1973 Arbeitnehmer in die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ein. Aus Gründen der Durchführbarkeit mussten Klein- und Mittelbetriebe zunächst nicht betreut werden. Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hatten die Berufsgenossenschaften ihre Unfallverhütungsvorschriften BGV A6 (Fachkraft für Arbeitssicherheit, ehemals VBG 122) und BGV A7 (Betriebsarzt, ehemals VBG 123) geändert. Laut der alten BGV A2 unterlagen jetzt alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe, der Betreuungspflicht. Am 01.01.2011 wurde die alte BGV A2 durch die neue DGUV Vorschrift 2 abgelöst. Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten unterliegen nun einer Grundbetreuung und einer Betriebsspezifischen Betreuung. Für den Arbeitgeber bedeutet das mehr betriebliche Eigenverantwortung, aber dadurch auch mehr Haftung. Für Betriebe unter 10 Beschäftigten gilt weiterhin die grund- und anlassbezogene Betreuung.
Wenn Sie Fragen zur neuen DGUV Vorschrift 2 haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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