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Zusatzleistungen

Brandschutz

Der Brandschutz dient dem Schutz von Menschen, Sachwerten und der Umwelt sowie der Vorbeugung eines Brandereignisses und dessen Folgen. Denn neben der unmittelbaren Zerstörung von Sachwerten entstehen bei einem Brand immer auch Rauch und Löschwasserfolgeschäden, wodurch die Unterbrechung des Geschäftsbetriebes verlängert wird. Qualitätseinbußen, Lieferverzögerungen und Marktverluste sind die Folge.

Mit der betrieblichen Organisation des Brandschutzes kann solchen Schäden vorgebeugt werden. Unsere Brandschutzbeauftragten verfügen über eine spezielle fachliche Ausbildung. Ihre Tätigkeit unterteilt sich in den vorbeugenden baulichen Brandschutz, welcher sich mit der Bausubstanz, der Baustoffauswahl, der technischen Gebäudeausrüstung und den sicherheitstechnischen Einrichtungen des Betriebes befasst.

Der organisatorische Brandschutz hingegen beinhaltet u.a. die Erstellung von Feuerwehrplänen, die Hilfsmittelplanung, die Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen, die Brandschutzorganisation sowie die Schulung von Mitarbeitern.

Unsere Leistungen beim Brandschutz

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz rechtzeitig erkennen und vermeiden

Ein gehäuftes Auftreten negativer Belastungen bzw. Beanspruchungen im Berufsleben lässt sich unter anderem auf immer größer werdenden Druck, ausgelöst durch steigende Qualifikationsansprüche, und einen schnelllebigen Alltag am Arbeitsplatz zurückführen. Auswirkungen davon können sein:

• Hoher Krankenstand
• Lange Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankung
• Hohe Fluktuation
• Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fehlbelastungen
• Qualitätseinbußen
• Schlechtes Betriebsklima
• Mangelde Kommunikation
• Häufige Konflikte
• Mobbing

Die psychische Gesundheit der Beschäftigten ist für den Erfolg eines Unternehmens von großer Bedeutung. Daher gilt es, die psychische Gesundheit neben der körperlichen bestmöglich zu erhalten, indem Sie:

• Ressourcen der Mitarbeiter aktiv stärken (Gesundheitsförderung),
• Fehlbeanspruchungen und Stresssituationen verringern (Prävention),
• betroffenen Mitarbeitern hilfreich und lösungsorientiert zur Seite stehen.

Psychische Gefährdungsbeurteilung – Gesetzliche Pflicht erfüllen

Die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und nach Vorgabe der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) seit 2013 für jeden Arbeitgeber und jede Organisation ab einem Beschäftigten Pflicht. Um das Risiko für die zahlreichen Folgen negativer Beanspruchungen am Arbeitsplatz nachhaltig zu senken oder niedrig zu halten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen. Die Analyse zur Erfassung der Arbeitsbedingungen, unter dem Aspekt des psychischen Befindens, erfolgt mithilfe etablierter, systematischer, validierter sowie langjährig erprobter Verfahren (z. B. CEPAR, KFZA, Asita). So kommen bei dieser Analyse schriftliche Mitarbeiterbefragungen (Fragebogen) und/oder moderierte Workshops, unterstützt durch unsere erfahrenen Arbeitspsychologen, als Instrumente zum Einsatz. Basierend auf den Ergebnissen der Analyse unterbreiten wir eine Vielzahl an geeigneten Maßnahmenvorschlägen. Anschließend unterstützen wir Sie gerne bei der zielgerichteten Planung geeigneter Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Die Durchführung von Wirksamkeitskontrollen in regelmäßigen Abständen gewährleistet die Erreichung der festgelegten Ziele.

Ihre Vorteile

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und unserem breit aufgestellten Psychologennetzwerk. Zwar existieren keine genauen Vorgaben, wie oft die psychische Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden muss, die regelmäßige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung führt jedoch zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in vielerlei Hinsicht:

  • Verringerung von arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen
  • Senkung der betrieblichen Krankheitsquote
  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Senkung der Fluktuationsrate
  • Erhöhung der Produktqualität und Produktivität
  • Vorbeugung von Konflikten und Mobbing

Wir bieten Ihnen damit zusätzliche Sicherheiten:

  • Rechtssicherheit (Erfüllung der Forderung des Arbeitsschutzgesetzes)
  • Reduzierung der Belastungssituationen in Ihrem Unternehmen
  • Steigerung der Wertschöpfung
  • Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Tel.: 0201 5128-50
Info@oha-essen.de