In jedem Unternehmen werden Daten verarbeitet. Handelt es sich dabei um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Menschen, sind das personenbezogene Daten. Mit diesen muss besonders sorgsam umgegangen werden. Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• Beschäftigung von mehr als 19 Mitarbeitern und automatisierte Verarbeitung personbezogener Daten
• automatisierte Verarbeitung, die einer Vorabkontrolle nach $4d Abs. 5 BDSG unterliegt
• geschäftsmäßige Verarbeitung personbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung oder Markt- oder Meinungsforschung
Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens bestellt werden. Geschieht das nicht, kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 € verhängt werden. Der Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern bestellt werden.
Ihre Vorteile im Überblick
- keine interne Personalbindung
- klar kalkulierbare Kosten
- Vermeidung von Bußgeldern oder Schadenersatz
- unvoreingenommene Berater
Unsere Leistungen
Unser Berater bietet Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter u.a. folgende Leistungen:
- Beratung des Unternehmens
- Entwickeln von Richtlinien und Anweisungen
- Einführung der Mitarbeiter
- Veranlassen von Auskunftsverlangen und Beschwerden
- Abstimmung mit Behörden und kontrollierenden Instanzen
Sie möchten einen Ihrer Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten ernennen?
Gerne unterstützen wir Ihren Arbeitnehmer mit einer fundierten Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Tel.: 0201 5128-50
Info@oha-essen.de